Die
CDU Dassendorf beantragt die Ausweisung einer
Siedlungs-achsengrundrichtung entlang der B 207 von Bergedorf nach
Schwarzen-bek (Ziff. 6.4 LEP)
Begründung:
Die
Siedlungsentwicklung in den Ordnungsräumen soll vorrangig auf den
Siedlungsachsen (Ziff. 6.4 LEP) und außerhalb der Siedlungsachsen in
den zentralen Orten (Ziff. 6.2 LEP) konzentriert werden. Die Räume
zwischen den Siedlungsachsen sollen in ihrer landschaftlich betonten
Struktur erhalten bleiben.
Die Grundrichtungen der
Siedlungsachsen sind im Kapitel 6.4.1. ausgewiesen. Die Lage der Achsen
ergibt sich aus der Hauptkarte. Die Siedlungsachsen sollen im
Regionalplan gebietsscharf ausgewiesen werden. Im östlichen
Verdichtungsraum Hamburgs weist die Hauptkarte zwei Siedlungsachsen aus.
Eine
nähere Begründung für die Ausweisung dieser Siedlungsachsen fehlt. Die
Ziele der Raumordnung sollen räumlich und sachlich ausreichend bestimmt
und gegenüber Alternativen abgewogen sein. Die Ziele sollen
nachvollziehbar und mit einer Begründung gerechtfertigt werden. Hieran
fehlt es aber bezüglich dieser Siedlungsachsen.
1.Siedlungsachse Reinbek-Schwarzenbek
Der
Hauptkarte des LEP 2009 weist zwischen Reinbek und Schwarzenbek eine
Siedlungsachse aus, die über Wohltorf östlich durch den Sachsenwald bis
Schwarzenbek reicht. Bestehende Siedlungsgebiete berührt die Achse auf
einer Strecke von ca. 20 km zwischen Wohltorf und Schwarzen-bek nicht.
Zur Ausweisung dieser Siedlungsachse werden keine näheren Ausführungen
gemacht. Die für die Ausweisung der Siedlungsachsen allgemein
angegebenen Begründungen treffen auf die Achse Reinbek-Schwarzenbek zum
großen Teil nicht zu. Die Siedlungsachsen sollen durch „eine dichte
Folge von Siedlungsgebieten als punktaxiales Prinzip im Verlauf
leistungsfähiger Verkehrslinien gekennzeichnet sein“ (6.4.1; G2).
Tatsächlich läuft die Siedlungsachse bereits wenige Kilometer hinter
Reinbek komplett durch Waldgebiet. Die wenigen in der Nähe liegenden
Siedlungsgebiete in Aumühle und Friedrichsruh lässt sie nördlich
liegen. Gemäß Begründung sollen „die Siedlungsachsen die engeren
Einzugsbereiche der Haltepunkte/Bahnhöfe insbesondere des
schienengebundenen ÖPNV umfassen“ (6.4.1; G2). Die ausgewiesene
Achsenführung lässt dagegen die Bahnstrecke Hamburg-Berlin (mit der
S-Bahn-Linie nachAumühle) nördlich liegen und bezieht lediglich
den Haltepunkt „Wohltorf“, nicht aber den Haltepunkt „Aumühle“ mit ein.
Baulich
zusammenhängende Siedlungsgebiete sind der Achse nicht zugeordnet.
Vielmehr ist der gesamte Achsenraum durch das Vogelschutzgebiet
Sachsenwald bestimmt. Der Regionalplan müsste längs der gesamten Achse
eine Grünzäsur ausweisen. Es kann aber nicht im Sinne der Landesplanung
sein, nach FFH-Richtlinien (s. Kapitel 9.2.1) geschützte Grünzonen
weiträumig in Siedlungsachsen umzuwandeln.
Die Achse kann die Ziele eines Siedlungsachsenkonzepts nicht erfüllen.
Für
die Ausweisung dieser Achse kann auch nicht sprechen, dass sie in
gleicher Weise im geltenden LEP und Regionalplan ausgewiesen ist. Schon
in diesem Plan fehlt es an einer nachvollziehbaren Begründung.
Eine
bauliche Entwicklung längs dieser Achse hat sich seit 1998 nicht
ergeben. In Schwarzenbek, Endpunkt der Achse, ist die bauliche
Entwicklung entfernt von dieser Achse auf der östlichen Seite erfolgt.
2.Siedlungsachse Bergedorf-Geesthacht
Die
Hauptkarte des LEP in der bekannten Version weist weiterhin eine
Siedlungsachse zwischen Bergedorf und Geesthacht aus. Die Achse führt
über Börnsen und Fahrendorf nördlich des Geestabhanges nach Geesthacht.
Die
Achse führt ab Börnsen hauptsächlich durch landwirtschaftlich genutzte
Flächen. Ebenso wie für die Achse Reinbek-Schwarzenbek treffen die für
die Ausweisung der Siedlungsachsen allgemein angegebenen Begründungen
zum großen Teil nicht zu.
Die Siedlungsachsen sollen durch „eine
dichte Folge von Siedlungsgebieten als punktaxiales Prinzip im Verlauf
leistungsfähiger Verkehrslinien gekennzeichnet ein“. Die
Siedlungsgebiete enden in Börnsen. Von dort verläuft die Achse ca. 10
km durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und Wald.
Die
Achse orientiert sich auch nicht am ÖPNV und an den
Hauptverkehrsstrassen. Sie verläuft außerhalb der Güterbahnlinie, die
südlich des Elbabhanges verläuft. Auch die B5 ist nicht einbezogen,
diese verläuft ebenfalls südlich des Elbabhanges. Erst kurz vor
Geesthacht stößt die Achse auf die zukünftige Nordumgehung Geesthachts.
Die Achse kann die raumordnerischen Ziele nicht erfüllen. Sie würde
vielmehr den „bisherigen ungesteuerten Prozess der Zersiedlung“ (6.4.1;
B4) im Verdichtungsraum Hamburg fortsetzen.
Die Siedlungsachse
Bergedorf-Geesthacht wird seit Jahrzehnten in den Regionalplänen
ausgewiesen. Auch für die Landesplanungen aus der Vergangenheit fehlt
es an nachvollziehbaren Begründungen. Die
Begründung für diese Siedlungsachse stammt aus dem Jahre 1928. Die
Achse wurde erstmalig durch den Hamburger Oberbaudirektor Fritz
Schumacher festgelegt. Als Begründung galt, dass längs dieser Achse
eine S-Bahn-Linie nach Geesthacht geführt werden sollte. Pläne für
diese S-Bahnlinie gibt es schon lange nicht mehr. Es bleibt
festzustellen, dass die Eignung dieser Achse nach deren erstmaliger
Benennung durch Schumacher im Jahre 1928 weder verifiziert noch
validiert wurde. Nach dem zweiten Weltkrieg wurde die Achsenführung
1955 vom „Gemeinsamen Landesplanungsrat Hamburg/Schleswig-Holsteins”
aufgegriffen. Allein die Jahrzehnte dauernde Wiederholung kann aber
keine ausreichende Grundlage für ein Raumordnungsziel sein.
Die
Stellungnahme der Hamburger Verwaltung zum LEP S-H bestätigt, dass die
Achse allein ihre Rechtfertigung in der Siedlungsplanung des Hamburger
Baudirektors Schumacher hat.
3. Siedlungsachse Wentorf-Dassendorf-Schwarzenbek
In
den letzten Jahren verstärkt durch die Wiedervereinigung 1990 haben
sich auf der östlichen Seite Hamburgs einschneidende Veränderungen
ergeben. Die Siedlungsachsen erwiesen sich für die Raumordnung als
ungeeignet. Teilweise führten sie zu Fehlentwicklungen. Statt der
Achsenführungen des LEP 98 und 2009 bietet sich eine Achse längs der
B207 von Bergedorf über Wentorf, Börnsen, Kröppelshagen, Dassendorf,
Brunstorf nach Schwarzenbek an. Die Achse erfüllt die Anforderungen,
wie sie in den Grundsätzen und Begründungen des Kapitels „6.4.1
Siedlungsachsen“ angeführt sind.
Die Achse verläuft längs einer ÖPNV-Linie.
Die Achse ist durch eine dichte Folge von Siedlungsgebieten gekennzeichnet.
Die Achse hat zukünftig einen Anschluss an das Autobahnnetz (B404).
Die Achse erlaubt Grünzäsuren
Die Achsengemeinden können durch schonende Erweiterung die nötigen Siedlungsgebiete schaffen
Die Achse führt durch Schwarzenbek und integriert die neuen Siedlungsgebiete im Nordosten in das Achsenkonzept.
Es
ist unverständlich, weshalb diese Achse als Alternative für den
öst-lichen Verdichtungsraum nicht untersucht und ausgewählt wurde.
Bindungswirkung nach ROG §4, Abs.1
Die
beschriebenen Siedlungsachsen des LEP 2009 bilden keine tragfähige
Grundlage der Regionalplanung. Siue verstoßen gegen das Willkürverbot.
Sie erfüllen wegen fehlerhafter landesplanerischer Abwägung die
Anforderungen an Ziele der Raumordnung gemäß ROG §3 Nr.2 nicht.
Die Gemeinde fällt durch diese fehlerhafte Festlegung in den
Achsen-zwischenraum. Die Siedlungsentwicklung soll außerhalb der
Siedlungsachsen auf die zentralen Orte konzentriert werden. Die
Gemeinde ist dadurch in ihrer Entwicklung ohne sachlichen Grund
behindert. Damit kann für die Gemeinde Dassendorf das Ziel aus Kapitel
5.3 (Seite 35) in Verbindung mit Kapitel 6.4 keine Bindungswirkung nach
ROG §4, Abs.1 entfalten.