Die CDU Dassendorf beantragt die Ausweisung einer Siedlungs-achsengrundrichtung entlang der B 207 von Bergedorf nach Schwarzen-bek (Ziff. 6.4 LEP)

 

Begründung:

 Die Siedlungsentwicklung in den Ordnungsräumen soll vorrangig auf den Siedlungsachsen (Ziff. 6.4 LEP) und außerhalb der Siedlungsachsen in den zentralen Orten (Ziff. 6.2 LEP) konzentriert werden. Die Räume zwischen den Siedlungsachsen sollen in ihrer landschaftlich betonten Struktur erhalten bleiben.

Die Grundrichtungen der Siedlungsachsen sind im Kapitel 6.4.1. ausgewiesen. Die Lage der Achsen ergibt sich aus der Hauptkarte. Die Siedlungsachsen sollen im Regionalplan gebietsscharf ausgewiesen werden. Im östlichen Verdichtungsraum Hamburgs weist die Hauptkarte zwei Siedlungsachsen aus.

Eine nähere Begründung für die Ausweisung dieser Siedlungsachsen fehlt. Die Ziele der Raumordnung sollen räumlich und sachlich ausreichend bestimmt und gegenüber Alternativen abgewogen sein. Die Ziele sollen nachvollziehbar und mit einer Begründung gerechtfertigt werden. Hieran fehlt es aber bezüglich dieser Siedlungsachsen.
1.Siedlungsachse Reinbek-Schwarzenbek

Der Hauptkarte des LEP 2009 weist zwischen Reinbek und Schwarzenbek eine Siedlungsachse aus, die über Wohltorf östlich durch den Sachsenwald bis Schwarzenbek reicht. Bestehende Siedlungsgebiete berührt die Achse auf einer Strecke von ca. 20 km zwischen Wohltorf und Schwarzen-bek nicht. Zur Ausweisung dieser Siedlungsachse werden keine näheren Ausführungen gemacht. Die für die Ausweisung der Siedlungsachsen allgemein angegebenen Begründungen treffen auf die Achse Reinbek-Schwarzenbek zum großen Teil nicht zu. Die Siedlungsachsen sollen durch „eine dichte Folge von Siedlungsgebieten als punktaxiales Prinzip im Verlauf leistungsfähiger Verkehrslinien gekennzeichnet sein“ (6.4.1; G2). Tatsächlich läuft die Siedlungsachse bereits wenige Kilometer hinter Reinbek komplett durch Waldgebiet. Die wenigen in der Nähe liegenden Siedlungsgebiete in Aumühle und Friedrichsruh lässt sie nördlich liegen. Gemäß Begründung sollen „die Siedlungsachsen  die engeren Einzugsbereiche der Haltepunkte/Bahnhöfe insbesondere des schienengebundenen ÖPNV umfassen“ (6.4.1; G2). Die ausgewiesene Achsenführung lässt dagegen die Bahnstrecke Hamburg-Berlin (mit der S-Bahn-Linie nachAumühle)  nördlich liegen und bezieht lediglich den Haltepunkt „Wohltorf“, nicht aber den Haltepunkt „Aumühle“ mit ein.

Baulich zusammenhängende Siedlungsgebiete sind der Achse nicht zugeordnet. Vielmehr ist der gesamte Achsenraum durch das Vogelschutzgebiet Sachsenwald bestimmt. Der Regionalplan müsste längs der gesamten Achse eine Grünzäsur ausweisen. Es kann aber nicht im Sinne der Landesplanung sein, nach FFH-Richtlinien (s. Kapitel 9.2.1) geschützte Grünzonen weiträumig in Siedlungsachsen umzuwandeln.

Die Achse kann die Ziele eines Siedlungsachsenkonzepts nicht erfüllen.

Für die Ausweisung dieser Achse kann auch nicht sprechen, dass sie in gleicher Weise im geltenden LEP und Regionalplan ausgewiesen ist. Schon in diesem Plan fehlt es an einer nachvollziehbaren Begründung.

Eine bauliche Entwicklung längs dieser Achse hat sich seit 1998 nicht ergeben. In Schwarzenbek, Endpunkt der Achse, ist die bauliche Entwicklung entfernt von dieser Achse auf der östlichen Seite erfolgt.
2.Siedlungsachse Bergedorf-Geesthacht

Die Hauptkarte des LEP in der bekannten Version  weist weiterhin eine Siedlungsachse zwischen Bergedorf und Geesthacht aus. Die Achse führt über Börnsen und Fahrendorf nördlich des Geestabhanges nach Geesthacht.

Die Achse führt ab Börnsen hauptsächlich durch landwirtschaftlich genutzte Flächen. Ebenso wie für die Achse Reinbek-Schwarzenbek treffen die für die Ausweisung der Siedlungsachsen allgemein angegebenen Begründungen zum großen Teil nicht zu.

Die Siedlungsachsen sollen durch „eine dichte Folge von Siedlungsgebieten als punktaxiales Prinzip im Verlauf leistungsfähiger Verkehrslinien gekennzeichnet ein“. Die Siedlungsgebiete enden in Börnsen. Von dort verläuft die Achse ca. 10 km durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und Wald. 

Die Achse orientiert sich auch nicht am ÖPNV und an den Hauptverkehrsstrassen. Sie verläuft außerhalb der Güterbahnlinie, die südlich des Elbabhanges verläuft. Auch die B5 ist nicht einbezogen, diese verläuft ebenfalls südlich des Elbabhanges.  Erst kurz vor Geesthacht stößt die Achse auf die zukünftige Nordumgehung Geesthachts. Die Achse kann die raumordnerischen Ziele nicht erfüllen. Sie würde vielmehr den „bisherigen ungesteuerten Prozess der Zersiedlung“ (6.4.1; B4) im Verdichtungsraum Hamburg fortsetzen.

Die Siedlungsachse Bergedorf-Geesthacht wird seit Jahrzehnten in den Regionalplänen ausgewiesen. Auch für die Landesplanungen aus der Vergangenheit fehlt es an  nachvollziehbaren Begründungen.  Die Begründung für diese Siedlungsachse stammt aus dem Jahre 1928. Die Achse wurde erstmalig durch den Hamburger Oberbaudirektor Fritz Schumacher festgelegt. Als Begründung galt, dass längs dieser Achse eine S-Bahn-Linie nach Geesthacht geführt werden sollte. Pläne für diese S-Bahnlinie gibt es schon lange nicht mehr. Es bleibt festzustellen, dass die Eignung dieser Achse nach deren erstmaliger Benennung durch Schumacher im Jahre 1928 weder verifiziert noch validiert wurde. Nach dem zweiten Weltkrieg wurde die Achsenführung 1955 vom „Gemeinsamen Landesplanungsrat Hamburg/Schleswig-Holsteins” aufgegriffen. Allein die Jahrzehnte dauernde Wiederholung kann aber keine ausreichende Grundlage für ein Raumordnungsziel sein.

Die Stellungnahme der Hamburger Verwaltung zum LEP S-H bestätigt, dass die Achse allein ihre Rechtfertigung in der Siedlungsplanung des Hamburger Baudirektors Schumacher hat.
3. Siedlungsachse Wentorf-Dassendorf-Schwarzenbek

In den letzten Jahren verstärkt durch die Wiedervereinigung 1990 haben sich auf der östlichen Seite Hamburgs einschneidende Veränderungen ergeben. Die Siedlungsachsen erwiesen sich für die Raumordnung als ungeeignet. Teilweise führten sie zu Fehlentwicklungen. Statt der Achsenführungen des LEP 98 und 2009 bietet sich eine Achse längs der B207 von Bergedorf über Wentorf, Börnsen, Kröppelshagen, Dassendorf, Brunstorf nach Schwarzenbek an. Die Achse erfüllt die Anforderungen, wie sie in den Grundsätzen und Begründungen des Kapitels „6.4.1 Siedlungsachsen“ angeführt sind.

Die Achse verläuft längs einer ÖPNV-Linie.
Die Achse ist durch eine dichte Folge von Siedlungsgebieten gekennzeichnet.
Die Achse hat zukünftig einen Anschluss an das Autobahnnetz (B404).
Die Achse erlaubt Grünzäsuren
Die Achsengemeinden können durch schonende Erweiterung die nötigen Siedlungsgebiete schaffen
Die Achse führt durch Schwarzenbek und integriert die neuen Siedlungsgebiete im Nordosten in das Achsenkonzept.

Es ist unverständlich, weshalb diese Achse als Alternative für den öst-lichen Verdichtungsraum nicht untersucht und ausgewählt wurde.

Bindungswirkung nach ROG §4, Abs.1
Die beschriebenen Siedlungsachsen des LEP 2009 bilden keine tragfähige Grundlage der Regionalplanung. Siue verstoßen gegen das Willkürverbot. Sie erfüllen wegen fehlerhafter landesplanerischer Abwägung die Anforderungen an Ziele der Raumordnung gemäß ROG §3 Nr.2  nicht. Die Gemeinde fällt durch diese fehlerhafte Festlegung in den Achsen-zwischenraum. Die Siedlungsentwicklung soll außerhalb der Siedlungsachsen auf die zentralen Orte  konzentriert werden. Die Gemeinde ist dadurch in ihrer Entwicklung ohne sachlichen Grund behindert. Damit kann für die Gemeinde Dassendorf das Ziel aus Kapitel 5.3 (Seite 35) in Verbindung mit Kapitel 6.4 keine Bindungswirkung nach ROG §4, Abs.1 entfalten.